309 Personen leben in der Schweiz unter dem Druck des Systems, das ihnen den Flüchtlingsstatus nicht zugesteht, aber sie können nicht in den Iran zurückkehren, weil sie die Hinrichtung riskieren würden. 80 von ihnen versammelten sich am 16. März auf dem Bundesplatz, um sich bei der Behörde Gehör zu verschaffen.
Die Kundgebung für Schutz und Perspektiven für abgewiesene Iranerinnen wurde von „Empathie und Einheit“, einer Gruppe von rund 80 abgewiesenen Iranerinnen, organisiert und von Migrant Solidarity unterstützt. Fatemeh Nafary, selbst Frauenrechtlerin aus dem Iran, fragte die Demonstranten nach ihrer Situation und ihren Forderungen.
Reportage von Fatemeh Nafary und Perla Ciommi
Auf der Webseite von Migrant Solidarity Network ist zu lesen: „Die Ausschaffungen in den Iran gehen weiter. Das SEM verweigert vielen Iraner*innen Schutz und Perspektiven, obwohl die Wiedereingliederung im Iran aufgrund von konkreten Gefahren unzumutbar ist. Dies gilt besonders für exil-politisch Aktive, für Frauen und Mädchen sowie für kulturelle, religiöse, sexuelle, geschlechtliche Minderheiten“.
Die Gruppe Emphatie und Einheit hat eine Petition auf Campax für „Schutz und Perspektive für abgewiesene geflüchtete Iraner*innen in der Schweiz“, die hier unterschreibt werden kann: https://act.campax.org/petitions/schutz-und-perspektive-fur-abgewiesene-gefluchtete-iraner-innen-in-der-schweiz
Eine Rückkehr in den Iran ist unmöglich. Zwischen dem Druck des Systems und dem Galgen.
Persönliches Kommentar von Fatemeh Nafary, Menschenrechtsaktivistin und Citizen Journalist
Tatsache ist, dass es im Iran keine Sicherheit gibt und eine Rückkehr unmöglich und unlogisch ist. Die Behörden des islamischen Regimes verschärfen die Repression gegen diejenigen, die ihre Grundrechte ausüben, einschliesslich der Religionsfreiheit, der Meinungsfreiheit und der friedlichen Versammlung. Die Regierung der Islamischen Republik unterdrückt brutal die Menschenrechte des iranischen Volkes.
Iranische Flüchtlinge werden bei ihrer Rückkehr sofort am Flughafen festgenommen und hingerichtet. Menschenrechtsverletzungen werden im Umgang mit iranischen Asylsuchenden in der Schweiz zu wenig berücksichtigt. Jedem iranischen Flüchtling, der in den Iran zurückgeschickt wird, drohen schwere Strafen bis hin zur Todesstrafe.
Das Regime der Islamischen Republik folgt bei der Unterdrückung des iranischen Volkes keiner nachvollziehbaren Logik, und es ist eine Tatsache, dass iranische Personen, die im Ausland um Asyl nachgesucht haben, als Gegner der Regierung betrachtet werden können.
Die Verfolgung iranischer Flüchtlinge durch den iranischen Geheimdienst in der Schweiz ändert nichts an der Haltung gegenüber iranischen Flüchtlingen. Es besteht kein Zweifel, dass die politischen und sozialen Aktivitäten aller iranischen Flüchtlinge in der Schweiz den Behörden des islamischen Regimes bekannt sind.
Tatsache ist, dass die Vereinten Nationen vor einer weiteren Verschlechterung der Menschenrechtssituation im Iran gewarnt haben und die Schweiz bisher dazu geschwiegen hat, wie Hunderte von abgewiesenen iranischen Asylsuchenden in einem Brief an das Staatssekretariat für Migration erklärt haben, dass keine der Forderungen, die von Beamten und Schweizer Behörden an iranische Asylsuchende gestellt werden, angemessen und fair ist und dass iranische Asylsuchende in der Schweiz nicht in Übereinstimmung mit den Menschenrechtsgesetzen behandelt werden.
Das Schweizerische Bundesamt für Migration darf die Rechte iranischer Asylsuchender nicht ignorieren. Alle iranischen Asylsuchenden kämpfen trotz aller Probleme, um sich Gehör bei den Schweizer Behörden zu schaffen.
Jeder iranische Flüchtling, der seit 5 Jahren oder länger in der Schweiz lebt, muss in einem raschen und fairen Verfahren eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Dies entspricht mindestens einer Gleichbehandlung mit ukrainischen Asylsuchenden.