Am 06.April 2016 wurde Nekane Txapartegi in der Schweiz aufgrund eines Auslieferungsantrags der spanischen Regierung festgenommen. Darauf folgte ihre Freilassung im September 2017. Am 22. Mai 2019 musste sie per Videokonferenz vor dem Nationalen Gerichtshof Spaniens aussagen, denn der Prozess gegen sie wurde wiederaufgenommen.
Beim Verlassen der öffentlichen Anhörung verkündete Nekane, dass sich die Behörden durch den erneuten Prozess der Verantwortung entziehen würden. Gemeint ist die Folter, welche sie selbst durch Mitglieder der Guardia Civil (spanische Polizeieinheit) der Polizeistelle Tres Cantos im Jahr 1999 erlitten hat. Ihre Aussagen wurden von den involvierten spanischen Behörden zurückgewiesen und verleugnet.
Die baskische Aktivistin floh im Jahr 2007 aus Spanien, nachdem sie von der spanischen Justiz, aufgrund des Verdachtes mit der ETA zusammenzuarbeiten, verurteilt worden war. Diese Organisation (Euskadi Ta Askatasuna) hat die Unabhängigkeit des Baskenlandes vorangetrieben. Es ist nötig zu erwähnen, dass Txapartegui aussagte, nachdem sie fünf Tage lang isoliert und brutal gefoltert worden war, damit sie gestehen würde.
Nekanes Version des Geschehens, welches sie erleiden musste, wurde im Mai 2017 von zwei Experten im Istanbul-Protokoll bestätigt. Das Protokoll ist ein Standard der Vereinten Nationen, welcher die Begutachtung und Bestätigung von Aussagen von Personen, welche gefoltert oder misshandelt worden sind, erlaubt.
Der Staatsanwalt des Nationalen Gerichtshofes Spaniens hat in der Videokonferenz, welche fast drei Stunden dauerte, erneut und eindeutig das Vorhaben innerhalb der nächsten Tage eine Freiheitsstrafe gegen Nekane anzuordnen, bestätigt.
Nekane Txapartegi bittet die Schweizer Justiz nicht mit der Straffreiheit, welche in Spanien durch das Annehmen eines solchen Antrags Einzug finden wird, zu kollaborieren.
Währenddessen unterstützen Schweizer Organisationen und hunderte von solidarischen Privatpersonen den Appel Nekanes.